Gilt weiter für Vorhaben, denen Förderaufrufe nach dem 30. Juni 2019 und vor dem 1. Januar 2026 zugrunde liegen. Gleiches gilt für Anträge, die nach dem 30. Juni 2019 und vor dem 1. Januar 2026 eingegangen sind, auch wenn die Entscheidung über die Anträge erst nach Inkrafttreten dieser Bekanntmachung erfolgt. Siehe Richtlinie vom 15.05.2019 in der aktuellen Fassung, Abs. 8.3. (Einschlägige Verbundnummern: "DIE0000" bis "DIE0999")
Gilt weiter für Vorhaben, denen Förderaufrufe nach dem 30. Juni 2019 und vor dem 1. Januar 2026 zugrunde liegen. Gleiches gilt für Anträge, die nach dem 30. Juni 2019 und vor dem 1. Januar 2026 eingegangen sind, auch wenn die Entscheidung über die Anträge erst nach Inkrafttreten dieser Bekanntmachung erfolgt. Siehe Richtlinie vom 15.05.2019 in der aktuellen Fassung, Abs. 8.3. (Einschlägige Verbundnummern: "DIE0000" bis "DIE0999")