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FuE-Förderprogramm Elektronische Systeme in Bayern

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Richtlinien

Die geltende Richtlinie und die ergänzenden Bestimmungen enthalten alle notwendigen Informationen zur Anbahnung und Durchführung von FuE-Projekten im Rahmen des Förderprogramms Elektronische Systeme.

Die geltende Richtlinie und die ergänzenden Bestimmungen enthalten alle notwendigen Informationen zur Anbahnung und Durchführung von FuE-Projekten im Rahmen des Förderprogramms Elektronische Systeme.

aktuelle BayVFP-Förderrichtlinie in der Fassung vom 01.12.2025

Gilt für Vorhaben, denen Förderaufrufe nach dem 1. Januar 2026 zugrunde liegen. (Einschlägige Verbundnummern: ab "DIE1000")

Richtlinie vom 15.05.2019 (Fassung vom 06.12.2023)

Gilt weiter für Vorhaben, denen Förderaufrufe nach dem 30. Juni 2019 und vor dem 1. Januar 2026 zugrunde liegen. Gleiches gilt für Anträge, die nach dem 30. Juni 2019 und vor dem 1. Januar 2026 eingegangen sind, auch wenn die Entscheidung über die Anträge erst nach Inkrafttreten dieser Bekanntmachung erfolgt. Siehe Richtlinie vom 15.05.2019 in der aktuellen Fassung, Abs. 8.3. (Einschlägige Verbundnummern: "DIE0000" bis "DIE0999")

Richtlinie vom 29.01.2015

Gilt weiter für Vorhaben, denen Förderaufrufe vor dem 1. Juli 2019 zugrunde liegen oder die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn vorliegt. Gleiches gilt für Anträge, die vor dem 1. Juli 2019 eingegangen sind. Siehe Richtlinie vom 15.05.2019 in der aktuellen Fassung, Abs. 8.2. (Einschlägige Verbundnummern: "ESB000" bis "ESB999")

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) für Hochschulen und Fachhochschulen
Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (BNZW)
EU-Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (Anreizeffekte)
Informations- und Publikationsvorschriften der EU gemäß Verordnung (EG) Nr. 1828/2006
Flyer
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)

Zusatzinhalte