Die geltende Richtlinie und die ergänzenden Bestimmungen enthalten alle notwendigen Informationen zur Anbahnung und Durchführung von FuE-Projekten im Rahmen des Förderprogramms Elektronische Systeme.
Die geltende Richtlinie und die ergänzenden Bestimmungen enthalten alle notwendigen Informationen zur Anbahnung und Durchführung von FuE-Projekten im Rahmen des Förderprogramms Elektronische Systeme.
Gilt für Vorhaben, denen Förderaufrufe nach dem 1. Januar 2026 zugrunde liegen. (Einschlägige Verbundnummern: ab "DIE1000")
Gilt weiter für Vorhaben, denen Förderaufrufe nach dem 30. Juni 2019 und vor dem 1. Januar 2026 zugrunde liegen. Gleiches gilt für Anträge, die nach dem 30. Juni 2019 und vor dem 1. Januar 2026 eingegangen sind, auch wenn die Entscheidung über die Anträge erst nach Inkrafttreten dieser Bekanntmachung erfolgt. Siehe Richtlinie vom 15.05.2019 in der aktuellen Fassung, Abs. 8.3. (Einschlägige Verbundnummern: "DIE0000" bis "DIE0999")
Gilt weiter für Vorhaben, denen Förderaufrufe vor dem 1. Juli 2019 zugrunde liegen oder die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn vorliegt. Gleiches gilt für Anträge, die vor dem 1. Juli 2019 eingegangen sind. Siehe Richtlinie vom 15.05.2019 in der aktuellen Fassung, Abs. 8.2. (Einschlägige Verbundnummern: "ESB000" bis "ESB999")