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FuE-Förderprogramm Elektronische Systeme in Bayern

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FAQ

An dieser Stelle beantworten wir häufig gestellte Fragen und möchten Ihnen das Ausfüllen des Antrages oder anderer Dokumente erleichtern. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet sein, kontaktieren Sie uns gerne.

Allgemeine Fragen:

 

Fragen zur Skizzenphase:

 

Fragen zur Antragsstellung:

       

      Fragen während der Projektlaufzeit:

       

      Fragen zum Projektabschluss:

       

      Fragen zum Projektnachgang und zum Verwertungsbericht:

       

      Antworten

      Allgemeine Fragen:

      In welcher Form sollen Dokumente eingereicht werden?

      Die Dokumente Antragsformular, Anlagen zum Antrag und kaufmännischer Verwendungsnachweis können auf den folgenden Wegen eingereicht werden:

      • ausgedruckt, händisch rechtsverbindlich unterzeichnet und postalisch zugestellt an: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, Heimeranstr. 37 in 80339 München,
      • als PDF mit rechtsverbindlicher, positiv prüfbarer qualifizierter elektronischer Signatur (QES) per E-Mail (<20 MB),
      • als PDF mit rechtsverbindlicher, positiv prüfbarer qualifizierter elektronischer Signatur (QES) transportverschlüsselt per Upload-Tool an di.by@vdivde-it.de,
      • als PDF über die Internetplattform ELAN-FIPS mittels Ihrem ELSTER-Zertifikat. Zusätzlich zu Ihrem Förderkennzeichen (in der Form „DIE-0000-0000“) benötigen Sie dabei die FIPS/ELAN-PIN aus der Antragsphase.

      Für die Einreichung von Mittelabrufen beachten Sie bitte unsere Hinweise zum Mittelabruf.

      Für alle anderen Unterlagen, die eine Unterschrift benötigen, genügt ein digitaler Eingang eines Scans des Dokuments mit händischer Unterschrift oder einfacher elektronischer Signatur per E-Mail oder Upload-Tool an di.by@vdivde-it.de. Dokumente, die keine Unterschrift erfordern, können Sie uns immer digital zukommen lassen. 

      Nachdem ihr Vorhaben zum Antrag aufgefordert wurde, können alle Unterlagen prinzipiell immer über die Internetplattform ELAN-FIPS mittels ELSTER-Zertifikat eingereicht werden.

      Für Einreichungen zu Bekanntmachungen beachten Sie bitte unbedingt den jeweiligen Volltext der Bekanntmachung! Wir stellen bekanntmachungsspezifische Einreichungsportale mit Einreichungsleitfäden und Kontaktdaten für Rückfragen zur Verfügung.

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      In welcher Sprache sollen Dokumente eingereicht werden?

      Alle formal notwendigen Antrags- und Berichtsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Anhänge zu diesen Unterlagen (z. B. Veröffentlichungen, Angebote, ergänzende fachliche Erläuterungen) können in englischer Sprache eingereicht werden.

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      Wie vertraulich werden meine Firmendaten und meine Projektidee behandelt?

      Als Dienstleister des StMWi unterliegen sowohl wir als auch das StMWi gemäß Art. 30 BayVwVfG der Geheimhaltungspflicht. Das StMWi behält sich jedoch das Recht vor, Eckdaten bewilligter Projekte wie zum Beispiel Antragsteller, Projektbezeichnung, Ausgaben, Förderart und -höhe zu veröffentlichen. Details dazu entnehmen Sie bitte Ihrem Antragsformular.

      Die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT) legt besonderen Wert darauf, öffentliche Auftraggeber in der Forschungs- und Innovationspolitik als absolut neutraler Dienstleister zu unterstützen. Dabei zeichnet sich die Tätigkeit der VDI/VDE-IT durch ihre interdisziplinäre Herangehensweise aus, die technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte unter Beachtung der Neutralität, Solidität und Vertraulichkeit einschließt. Das Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) der VDI/VDE-IT ist nach ISO 27001 zertifiziert.

      Elektronische Dokumente können Sie gerne über eine verschlüsselte Verbindung direkt Ihren Ansprechpartnern bei der VDI/VDE-IT zukommen lassen. Bitte nutzen Sie dazu das Upload-Tool.

      Weiterhin sind Sie in der Förderlinie Digitalisierung nicht dazu verpflichtet, Ihre Projektergebnisse zu publizieren.

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      Was muss ich veranlassen, wenn sich für mein Unternehmen eine Insolvenz abzeichnet?

      Sofern Sie sich in der Antragsphase, im Durchführungszeitraum oder im Verwertungszeitraum (3 Jahre nach Projektabschluss) befinden, informieren Sie uns bitte zeitnah. Wenn Sie sich in der Antragsphase oder im Durchführungszeitraum befinden, gehen Sie bitte zudem auf Ihre Projektpartner zu.

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      Wer sind meine Ansprechpartner beim Projektträger?

      In der Bekanntmachungsphase beachten Sie bitte die Kontaktadresse, die in der Bekanntmachung angegeben ist.

      Wenn Ihre Projektidee weiterverfolgt wird, erhalten Sie eine E-Mail, in der Ihre Ansprechpersonen mit Kontaktdaten benannt sind.

      Wenn Ihre Ansprechpersonen nicht mehr erreichbar sein sollten, wenden Sie sich bitte an das Postfach di.by@vdivde-it.de unter Angabe Ihres Förderkennzeichens.

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      Wo finde ich ein bestimmtes Dokument oder Formular?

      Eine Liste der notwendigen Dokumente finden Sie unter Dokumente.

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      Skizzenphase:

      Welchen Umfang soll eine Skizze haben?

      Bitte beachten Sie hierzu die Bearbeitungshinweise in unserer Gliederungsvorlage.

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      Gibt es Fristen zur Einreichung von Skizzen?

      Die Auswahl und Förderung von Projekten findet überwiegend im Rahmen von thematischen Bekanntmachungen mit festen Einreichungsfristen statt. Wenn Sie über neue Bekanntmachungen informiert werden möchten, dann abonnieren Sie gerne unseren Newsletter. Sollte für Ihr Projekt aktuell keine thematisch passfähige Bekanntmachung geöffnet sein, nehmen Sie gerne dennoch Kontakt mit uns auf.

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      Welche Unterlagen sollen eingereicht werden?

      In der Regel sind folgende Dokumente einzureichen: Die Vorhabenskizze für das Verbundprojekt (Gesamtprojekt) sowie für jedes Unternehmen das Formular "Angaben zum Unternehmen" mit Verwertungsplan und der letzte testierte Jahreseinzelabschluss. Weitere Informationen zu den einzureichenden Dokumenten entnehmen Sie bitte dem Leitfaden im Einreichungsportal zur jeweiligen Bekanntmachung.

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      Wie kann ich im Einreichungsportal mehrere Skizzen einreichen?

      Sie können mit einem Account mehrere Skizzen einreichen.

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      Wie finde ich heraus, ob mein Unternehmen ein KMU ist?

      Für die Einordnung als KMU wird die KMU-Definition der Europäischen Kommission angewandt. Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden in der EU-Empfehlung 2003/361 definiert. Ein Informationsblatt zur Einordnung als KMU findet sich hier: KMU-Definition.
      Grundsätzlich gilt, dass jedes Unternehmen, das 250 oder mehr Mitarbeitende hat, kein KMU ist. Falls ein Unternehmen zwar weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigt, aber einen Jahresumsatz von mindestens 50 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von mindestens 43 Mio. € erreicht, wird das Unternehmen ebenfalls nicht mehr als KMU betrachtet.
      Für die Kriterien Mitarbeitendenanzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme sind zusätzlich zum antragstellenden Unternehmen auch die Daten von verbundenen Unternehmen (z. B. Muttergesellschaft) oder Partnerunternehmen mit einzubeziehen.

      Für ausführliche Informationen sehen Sie sich bitte die KMU-Definition an.

      Außerdem können Sie mithilfe des Dokuments "Ermittlung des Unternehmenstyps" die Größenklasse Ihres Unternehmens berechnen lassen.

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      Wo finde ich weitere Hinweise zur Skizzeneinreichung?

      Hinweise zur Skizzenphase finden Sie auf unserer Webseite zur Skizzenphase und insbesondere in dem darin verlinkten Informationsmaterial.

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      Beim Öffnen des PDF-Formulars „Angaben zum Unternehmen“ (AzU) erscheint nur der Hinweis „Please wait... If this message is not eventually replaced by the proper contents of the document, your PDF viewer may not be able to display this type of document. […]“ oder eine ähnliche Meldung. Wie kann das Dokument angezeigt und bearbeitet werden?

      Das Problem tritt in der Regel nur dann auf, wenn Sie das Dokument innerhalb Ihres Web-Browsers (mittels Browser-PDF-Plug-In) anzeigen lassen.

      Bei der von uns angebotenen PDF-Datei handelt es sich um ein Formular mit interaktiven Elementen. Interaktive Elemente werden durch viele Browser-PDF-Plug-Ins leider nicht unterstützt.

      Laden Sie das Dokument deshalb bitte herunter und öffnen Sie es mit einer vollwertigen PDF-Software (Adobe Acrobat Reader, Tungsten Power PDF, PDF-XChange Viewer, Foxit Reader o. Ä.).

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      Was ist ein Unternehmen in Schwierigkeiten?

      Die Definition eines Unternehmens in Schwierigkeiten entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt UiS. Vorhaben von Projektpartnern, die als Unternehmen in Schwierigkeiten einzuordnen sind, können nicht bewilligt werden.

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      Antragsstellung:

      Welche Kosten können angesetzt werden? In welcher Kostenart sind diese anzusetzen?

      Informationen hierzu finden Sie entsprechend ihres Organisationstyps auf unserer Webseite Antragsphase und insbesondere in dem darin verlinkten Informationsmaterial.

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        Wie unterscheiden sich Materialeinzelkosten von Kosten für Instrumente und Ausrüstung (ehem. Sondereinzelkosten)?

        Als Materialkosten werden im Allgemeinen nur (Verbrauchs-) Materialien anerkannt, die beim Einsatz im Vorhaben verbraucht werden. Dazu zählen in der Regel auch Komponenten und Bauteile, die mit dem Demonstrator verbunden sind und nach Projektende nicht noch anderweitig verwendet werden können. Im Falle des Demonstrators ist dies in dem Formular "Anlagen zum Antrag" im Punkt "Erklärung zum Verbleib des Demonstrators" zu bestätigen. Die Kosten können vollständig anerkannt werden.

        Alle nach dem Vorhaben wieder- oder weiterverwendbaren Komponenten, Geräte oder Softwarelizenzen fallen in der Regel in die Kategorie „Kosten für Instrumente und Ausrüstung“ (ehem. Sondereinzelkosten). Hierbei kann nur der vorhabensanteilige Wertverlust (anteilige Abschreibung) entsprechend der Nutzungsdauer im Projekt und der Abschreibungsdauer im Unternehmen anerkannt werden.

        Beispiel: Eine Maschine wird für 50.000 € angeschafft, die im Unternehmen über 5 Jahre abgeschrieben wird. Bei einem Vorhaben, das für 3 Jahre geplant ist, können somit maximal 30.000 € (3/5 von 50.000 €) abgerechnet werden, wenn die Maschine direkt im ersten Monat des Projekts gekauft wird. Falls die Maschine erst zur Mitte des Projekts angeschafft und genutzt wird (im 19. Monat von 36 Monaten), können nur 15.000 € (18/60) anerkannt werden.

        Genauere Informationen entnehme Sie bitte unserer Webseite Antragsphase und insbesondere dem darin verlinkten Informationsmaterial.

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        Gibt es einen Unterschied zwischen Materialeinzelkosten und "sonstigen Betriebskosten" (Bezeichnung im Antrag)?

        Nein, es können als Betriebskosten nur Materialeinzelkosten beantragt werden.

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        Welche Felder müssen im Antragsformular ELAN / FIPS ausgefüllt werden?

        Alle gelb markierten Felder sind Pflichtfelder. Darüber hinaus sollten Sie alle relevanten Daten angeben (beispielsweise ist die IBAN kein Pflichtfeld, allerdings kann ohne die Mitteilung der Bankverbindung keine Auszahlung der Zuwendung erfolgen).

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        Im ELAN-Antrag sind Kontrollkästchen (Checkboxen) angekreuzt und ausgegraut (z.B. Organigramm) und nicht veränderbar. Wie ist damit im Antragsformular umzugehen?

        Eine Änderung im ELAN-Tool ist nicht möglich. Sie können die folgenden Punkte in der gedruckten Fassung vor Einreichung manuell streichen: Organigramm, Nachweis zur Sicherung des Eigenanteils der Antragstellerin.

        Die gedruckte, rechtsverbindlich unterschriebene Fassung hat Vorrang vor der elektronischen Fassung.

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        Sollen die im ELAN / FIPS bereitgestellten Formulare (zusätzlich bzw. anstatt der Dokumente des Projektträgers) verwendet werden?

        Nein.

        Sämtliche Unterlagen zu den Anträgen der Förderlinie finden Sie stattdessen auf der Seite https://www.elsys-bayern.de/antrag.

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        Müssen die im Antrag angegebenen Kosten mit den Kosten in der Excel-Kostendarstellung übereinstimmen?

        Ja, die Kosten pro Kostenart sollten exakt gleich, auf den Cent genau, in beiden Dokumenten angegeben werden.

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        Sind E14-und/oder E15-Stellen für Hochschulen, Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zuwendungsfähig?

        Grundsätzlich ja, wenn Sie eine ausreichende Erklärung für die Notwendigkeit der abgerechneten Mitarbeitenden liefern.

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        Beim Öffnen des PDF-Formulars „Anlagen zum Antrag“ erscheint nur der Hinweis „Please wait... If this message is not eventually replaced by the proper contents of the document, your PDF viewer may not be able to display this type of document. […]“ oder eine ähnliche Meldung. Wie kann das Dokument angezeigt und bearbeitet werden?

        Das Problem tritt in der Regel nur dann auf, wenn Sie das Dokument innerhalb Ihres Web-Browsers (mittels Browser-PDF-Plug-In) anzeigen lassen.

        Bei  der von uns angebotenen PDF-Datei handelt es sich um ein Formular mit interaktiven Elementen. Interaktive Elemente werden durch viele Browser-PDF-Plug-Ins leider nicht unterstützt.

        Laden Sie das Dokument deshalb bitte herunter und öffnen Sie es mit einer vollwertigen PDF-Software (Adobe Acrobat Reader, Tungsten Power PDF, PDF-XChange Viewer, Foxit Reader o. Ä.).

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        Projektlaufzeit:

        Wann ist der Kooperationsvertrag einzureichen?

        Der Kooperationsvertrag sollte spätestens mit dem ersten Mittelabruf der VDI/VDE-IT GmbH vorgelegt werden. Eine Auszahlung kann erst erfolgen, wenn der Kooperationsvertrag vorgelegt wurde. Bitte schicken Sie uns die eingescannte Version des von allen Beteiligten unterschriebenen Vertrages per E-Mail an di.by@vdivde-it.de oder transportverschlüsselt per Upload-Tool.

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        Wie lang soll der Zwischenbericht sein?

        Die Kurzfassung des Zwischenberichts besteht aus ein bis maximal zwei Seiten und ist von jedem Projektpartner einzeln auszufüllen und einzureichen. Zudem ist eine Langfassung des Zwischenberichts, die in der Regel für das gesamte Verbundprojekt gilt, einzureichen. Genauere Hinweise zur Bearbeitung und zur gewünschten Länge finden Sie in der Vorlage.

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        Wann und wie ist der Mittelabruf einzureichen?

        Üblicherweise können zwei Mittelabrufe pro Jahr (jeweils im Frühling und im Herbst) eingereicht werden. Wichtig ist insbesondere der Mittelabruf in der zweiten Jahreshälfte jeden Jahres. Falls Sie das in ihrem Terminblatt genannte Datum nicht einhalten, können wir eine Auszahlung im aktuellen Haushaltsjahr nicht garantieren. Nicht ausgezahlte Haushaltsmittel könnten vom Zuwendungsgeber prinzipiell widerrufen werden (siehe Förderbescheid Punkt 3.5). Siehe auch Abschnitt „Können Mittel von einem Haushaltsjahr in das nächste Haushaltsjahr verschoben werden?“.

        Genauere Informationen zum Mittelabruf und seiner Einreichung finden Sie im Hinweisblatt zum Mittelabruf.

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        Können Mittel von einem Haushaltsjahr in das nächste Haushaltsjahr verschoben werden?

        Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Mittelübertrag, da gem. Absatz 3.5 des Förderbescheids nicht ausgezahlte Haushaltsmittel vom Zuwendungsgeber widerrufen werden können. In den vergangenen Jahren wurden jedoch die im Haushaltsjahr nicht in Anspruch genommenen Mittel automatisch in das nächste Jahr verschoben. Es bedarf hierfür keines Antrags.

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        Können Mittel umgewidmet werden (z. B. mehr Materialkosten und geringere Personalkosten)?

        Eine Mittelumwidmung ist auf Antrag möglich. Hierzu benötigen wir einen formlosen Antrag der Projektleitung per E-Mail, der eine nachvollziehbare Begründung enthält. Eine Mittelumwidmung ist nicht notwendig, wenn die Kostenart um weniger als 20 Prozent überzogen werden soll und die maximale Zuwendungssumme nicht überschritten wird.

        Da mit jeder Mittelumwidmung signifikante Verwaltungsaufwände verbunden sind, bitten wir Sie von geringfügigen Mittelumwidmungen abzusehen.

        Prinzipiell ist es sinnvoll, mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Mittelverwendung, die vom Antrag abweicht, förderfähig ist oder zu Kürzungen führen kann.

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        Warum wird bei Auszahlung eines Mittelabrufs ein Einbehalt abgezogen?

        Gemäß Förderbescheid kommt eine letzte Rate von bis zu 20 % der bewilligten Zuwendung (siehe Förderbescheid) erst nach abschließender Prüfung des Verwendungsnachweises zur Auszahlung (Einbehalt), sofern die förderrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Der Einbehalt erfolgt, um spätere Rückforderungen aus Kürzungen innerhalb der Verwendungsnachweisprüfung des StMWi von der Zuwendungsnehmerin zu vermeiden. Der Abzug des Einbehalts wird in der Regel spätestens beim vorletzten Mittelabruf vorgenommen.

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        Wie kann die Laufzeit des Projekts verlängert werden?

        Eine kostenneutrale Projektlaufzeitverlängerung ist in begründeten Fällen möglich. Hierzu benötigen wir von jedem Kooperationspartner einen formlosen Antrag der Projektleitung per E-Mail. Es wird empfohlen den Antrag rechtzeitig einzureichen und zuvor Rücksprache mit den Ansprechpersonen bei uns zu halten. Die Verlängerung sollte etwa 3 Monate vor Ende des Durchführungszeitraumes beantragt werden. Bei Projektlaufzeitverlängerungen von mehr als 9 Monaten wird etwa 6 Monate vor Ende des Durchführungszeitraums eine entsprechende Antragstellung empfohlen. In jedem Fall muss der Antrag spätestens am letzten Tag des Durchführungszeitraums per E-Mail an di.by@vdivde-it.de oder transportverschlüsselt per Upload-Tool bei uns eingegangen sein.

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        Wie ist in Publikationen zu Ergebnissen des Projekts auf die Förderung hinzuweisen? 

        Sie sind in unserem Förderprogramm nicht verpflichtet, Ergebnisse zu veröffentlichen.

        Ob Sie bei einer dennoch erfolgenden Veröffentlichung verpflichtet sind, auf die Förderung hinzuweisen, entnehmen Sie bitte Ihrem Förderbescheid. In der Regel findet sich der entsprechende Passus am Ende von Abschnitt 5.

        Für Forschungseinrichtungen gilt üblicherweise folgende Aufforderung lt. Bescheid: „Die Zuwendungsnehmerin hat bei allen öffentlichkeitswirksamen Vorgängen, die mit dem geförderten Projekt zusammenhängen, auf die Förderung durch den Zuwendungsgeber hinzuweisen.“ Entsprechende Wort-Bildmarken des Wirtschaftsministeriums und Hinweise zu deren Verwendung finden Sie unter https://www.stmwi.bayern.de/design/.

        In der Regel gilt für alle Projektpartner von Förderprojekten, die durch das Zentrum für Digitalisierung.Bayern (ZD.B) bei der Bayern Innovativ GmbH unterstützt werden, folgende Aufforderung lt. Bescheid: “Die Zuwendungsnehmerin soll bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Projekt [Projektname] stehen, auf die Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie die Projektunterstützung durch die Bayern Innovativ - Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH hinweisen.“

        Für Projekte, deren Förderkennzeichen mit „DIE“ beginnt, empfehlen wir einen Passus ähnlich: Diese Arbeit wurde gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Rahmen des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP) – Förderlinie Digitalisierung – Förderbereich Elektronische Systeme.

        Bei Projekten, die darüber hinaus durch das ZD.B unterstützt werden, empfehlen wir sinngemäß zu ergänzen: Sie wurde zudem unterstützt durch die Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH.

        Unabhängig davon, ob Sie gemäß Förderbescheid dazu verpflichtet sind, empfehlen wir, bei sämtlichen Veröffentlichungen (Projektwebseiten, Social-Media-Beiträgen, Pressemitteilungen, Fachbeiträgen etc.) ähnlich zu den obigen Beispielen anzugeben, dass dieses Projekt vom StMWi gefördert wird.

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        Projektabschluss:

        Wo finde ich Hinweise zur Einreichung der VN-Unterlagen?

        Alle wichtigen Hinweise finden Sie im Hinweisblatt zum Verwendungsnachweis.

        Wann ist der Verwendungsnachweis fällig?

        In der Regel ist der Verwendungsnachweis 3 Monate nach Projektlaufzeit (Durchführungszeitraum) fällig. Der Termin wird durch das aktuellste Terminblatt (Teil Ihres Bewilligungs- bzw. letzten Änderungsbescheids) festgelegt.

        Zirka einen Monat vor Ende des Durchführungszeitraums erinnern wir die uns benannten Ansprechpersonen Ihrer Organisation per E-Mail an den Termin und geben Ihnen Hinweise auf Formulare etc.

        Im Falle des Bedarfs an einer Fristverlängerung kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechpartner bei uns.

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        Wie lang soll der Abschlussbericht sein?

        Im Dokument Gliederungsvorlage für die technische Langfassung befinden sich alle nötigen Bearbeitungshinweise.

        Neben dem gemeinsamen Sachbericht ist durch jeden Projektpartner ein Erfolgskontrollbericht zu erstellen und einzureichen.

        Beachten Sie zudem das Hinweisblatt zum Verwendungsnachweis.

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        Soll ein gemeinsamer Schlussbericht eingereicht werden oder werden einzelne Schlussberichte aller Partner bevorzugt?

        Es wird empfohlen, einen gemeinsamen Schlussbericht, in dem die Arbeiten aller Partner zusammengeführt werden, vorzulegen. Die Leistungen der einzelnen Partner müssen dabei klar erkenntlich sein. Bitte beachten Sie dazu auch die Bearbeitungshinweise in der  Gliederungsvorlage für die technische Langfassung. Wenn nicht anders möglich, können Sie auch individuelle Abschlussberichte der einzelnen Partner erstellen. Die Erfolgskontrollberichte sind in jedem Fall von allen Projektpartnern zu erstellen.

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        Ist eine Abschlussveranstaltung gewünscht?

        Eine Abschlussveranstaltung ist formal nicht zwingend notwendig, aber übliche Praxis.

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        Soll im Schlussbericht auf alle Arbeitspakete eingegangen werden oder sollen nur jene Arbeiten beschrieben werden, welche noch nicht im Zwischenbericht behandelt wurden?

        Der Schlussbericht soll das gesamte Vorhaben zusammenfassen und alle Arbeiten beschreiben. Gerne können dabei Textteile aus Zwischenberichten wiederverwendet werden. Bitte beachten Sie zudem die Bearbeitungshinweise in der Gliederungsvorlage für die technische Langfassung.

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        In welcher Form wird der Schlussbericht veröffentlicht?

        Der eingereichte Schlussbericht wird weder durch den Projektträger noch durch das StMWi veröffentlicht. Sollte das StMWi inhaltliche Teilaspekte des Projekts im Rahmen öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen darstellen wollen, wird im Vorfeld Rücksprache mit den Projektbeteiligten gehalten.

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        Projektnachgang und Verwertungsbericht

        Wer muss wann einen Verwertungsbericht einreichen?

        Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nach BayVFP-Richtlinie gefördert werden (Förderkennzeichen beginnt mit "DIE") müssen zum Ende des Verwertungszeitraumes (drei Jahre nach Ende des Durchführungszeitraumes) einen Verwertungsbericht nach Formblatt einreichen. Den genauen Termin entnehmen Sie bitte dem Terminblatt Ihres Zuwendungs- bzw. letzten Änderungsbescheids. Zirka drei Monate vor Ende des Durchführungszeitraums erinnern wir die uns benannten Ansprechpersonen Ihres Unternehmens per E-Mail an den Termin und geben Ihnen Hinweise auf das Formular etc.

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        Wann darf der Verwertungsbericht frühestens eingereicht werden?

        Da im Verwertungsbericht belastbare Aussagen über den gesamten Verwertungszeitraum getroffen werden sollen, soll der Bericht frühestens 2,5 Jahre nach Ende des Durchführungszeitraums erstellt und eingereicht werden.

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        In welcher Form ist der Verwertungsbericht einzureichen?

        Bitte beachten Sie hierzu die Hilfestellungen in unserem Hinweisblatt zum Verwertungsbericht.

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        An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen bei der Erstellung des Verwertungsberichts habe?

        Zirka drei Monate vor Ende des Verwertungszeitraums stellen wir eine Erinnerung per E-Mail an die uns benannten Ansprechpersonen Ihres Unternehmens zu. In dieser sind auch die Kontaktdaten Ihrer fachlichen Beratung bei uns enthalten. Sollten Sie diese nicht erreichen können oder sollte sich der Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen geändert haben, wenden Sie sich gerne an unser Postfach di.by@vdivde-it.de.

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        Was muss ich veranlassen, wenn sich bei meinem Unternehmen nach Ende des Durchführungszeitraums eine Insolvenz abzeichnet?

        Gemäß Zuwendungsbescheid sind uns wesentliche Abweichungen bzw. Änderungen gegenüber dem Verwertungsplan unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dies schließt Insolvenzen im Verwertungszeitraum (drei Jahre nach Ende des Durchführungszeitraumes) mit ein. Sollte sich in den ersten drei Jahren nach Projektende also eine Insolvenz abzeichnen, treten Sie bitte zeitnah mit uns in Kontakt. (Siehe auch Abschnitt „Was muss ich veranlassen, wenn sich für mein Unternehmen eine Insolvenz abzeichnet?“)

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        Zusatzinhalte